Was macht ein Notar beim Immobilienverkauf?


Was macht ein Notar beim Immobilienverkauf?


Das Traumhaus ist gefunden, die Preisverhandlung mit dem Verkäufer abgeschlossen und auch die Finanzierung ist unter Dach und Fach gebracht. Bevor die Immobilie jedoch endgültig den Besitzer wechseln kann, steht noch der Notartermin an. Lesen Sie, welchen Zweck dieser Termin hat und wer dazu erscheinen muss.


Welchen Zweck hat der Notartermin beim Immobilienverkauf?


Der Notar ist ein staatlich vereidigter Jurist. Im Falle eines Immobilienverkaufs hat er die Aufgabe, die Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer schriftlich festzuhalten und notariell zu beglaubigen. Dieser Vorgang ist in Deutschland bei Haus-, Wohnungs- und Grundstücksverkäufen verpflichtend und erst durch die Beurkundung des Notars wird der Hausverkauf rechtskräftig. Bereits im Vorfeld des Termins überprüft der Notar, ob alle Voraussetzungen für einen Verkauf der Immobilie erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem das Nachprüfen, ob noch Grundschulden im Grundbuch stehen, die einem Hausverkauf im Wege stehen könnten.

Während des eigentlichen Termins händigt der Notar dem Käufer und Verkäufer eine Version des Kaufvertrags aus, die dem aktuellsten Stand entspricht. Dabei besteht die Möglichkeit, noch offene Fragen zu klären oder auch mögliche Änderungen zu besprechen. Diese hält der Notar handschriftlich in seinem Vertragsexemplar fest, das als Original bei ihm verbleibt und zum Beispiel im Falle späterer Unstimmigkeiten eingesehen werden kann. Käufer und Verkäufer erhalten eine korrigierte Version des Vertrags. Sind alle Fragen geklärt, liest der Notar den gesamten Vertrag laut vor. Erst danach lässt er das Schriftstück von beiden Parteien unterzeichnen und besiegelt es schließlich mit seiner Unterschrift.

Nachdem der Vertrag beurkundet ist und alle Voraussetzungen für einen Verkauf der Immobilie erfüllt sind, koordiniert der Notar den Ablauf der Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer und veranlasst anschließend die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt. Wichtig zu wissen: Unabhängig davon, wer ihn beauftragt, nimmt der Notar immer eine neutrale Position ein.



Wer muss zum Notartermin erscheinen?


Grundsätzlich muss ein Vertreter jeder Partei zum Notartermin erscheinen. Doch nicht immer ist es möglich, persönlich anwesend zu sein. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Käufer und Verkäufer weit voneinander entfernt wohnen oder es sich bei dem Verkäufer um eine Erbengemeinschaft handelt. In diesen Fällen ist es möglich, eine bevollmächtigte Person zum Notartermin zu schicken. Eine beliebte Wahl ist dabei der Immobilienmakler. Er verfügt einerseits über Erfahrung und vertritt andererseits die Interessen seiner Auftraggeber. Ebenso können Ehepartner oder erwachsene Kinder mit einer Vollmacht zum Notartermin erscheinen und den Vertrag rechtskräftig unterzeichnen.


 
 
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