Was ist eine Instandhaltungsrücklage?
Was ist eine Instandhaltungsrücklage?
Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus erwerben, werden Sie automatisch Mitglied einer sogenannten Eigentümergemeinschaft, oft auch Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: WEG) genannt. In dieser sind alle Eigentümer der jeweiligen Immobilie zusammengeschlossen, um die Belange des Gemeinschaftseigentums zu regeln. Dazu gehört vor allem die Pflege und Instandhaltung des Objekts.Denn muss die Fassade neu gestrichen, das Dach neu gedeckt oder ein neuer Zugang zum Haus angelegt werden, müssen das alle Eigentümer gemeinsam entscheiden - und auch finanzieren. Für diesen Zweck gibt es als finanziellen Puffer die sogenannte Instandhaltungsrücklage. Lesen Sie, ob es eine gesetzliche Pflicht zur Bildung dieser Rücklage gibt, wozu das Geld genutzt werden darf und wie hoch der Beitrag ist, den Sie als Wohnungseigentümer leisten müssen.
Ist die Instandhaltungsrücklage gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, der Gesetzgeber macht keine konkreten Vorgaben bezüglich der Bildung einer Instandhaltungsrücklage oder deren Höhe. Ob eine solche angespart wird und in welcher Höhe das geschieht, entscheidet allein die Eigentümerversammlung. Sie kann auf das Ansparen verzichten, in der Praxis geschieht das aber nur selten. Und das aus gutem Grund, denn der finanzielle Puffer ist für die Eigentümer besonders bei ungeplanten Instandhaltungskosten wie einer defekten Heizungsanlage oder einem kaputten Dach eine große Entlastung. Aber auch bei kleineren Reparaturen ist so immer ausreichend Geld da, um diese direkt ausführen zu lassen und dadurch größere Schäden zu verhindern.
Für welche Zwecke darf die Instandhaltungsrücklage verwendet werden?
Das in der Instandhaltungsrücklage angesparte Geld ist zweckgebunden. Das heißt, es darf nur dazu eingesetzt werden, um Instandhaltungsarbeiten an dem Gemeinschaftseigentum vorzunehmen oder dieses nach einem Schaden wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Typische Verwendungszwecke für die Instandhaltungsrücklage sind zum Beispiel die Modernisierung der Heizungsanlage oder die Reparatur der Fassade nach einem Hagelschaden. Andere Kosten wie zum Beispiel der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung dürfen nicht aus der Instandhaltungsrücklage bestritten werden.
Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage?
Grundsätzlich gilt: Je mehr Kosten - zum Beispiel aufgrund der Größe, des Zustands, der Ausstattung oder des Alters - im Laufe der Zeit zu erwarten sind, umso höher sollte die Instandhaltungsrücklage sein. Als Faustregel können die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung herangezogen werden, die sich auf das Alter der Immobilie beziehen:
- 7,10 Euro / m² pro Jahr für Gebäude, die jünger als 22 Jahre sind
- 9,00 Euro / m² pro Jahr für Gebäude, die älter als 22 Jahre sind
- 11,50 Euro / m² pro Jahr für Gebäude, die älter als 32 Jahre sind
Tipp: Wenn sich in dem Gebäude ein Aufzug befindet, für dessen Instandhaltung ebenfalls Kosten anfallen können, sollte sich die Rücklage jährlich um 1 Euro / m² erhöhen.