Informationen über den Energieausweis


Informationen über den Energieausweis


Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, ist in der Regel gesetzlich dazu verpflichtet, sich einen Energieausweis (auch Energiepass genannt) ausstellen zu lassen. Dieser muss potenziellen Käufern oder Mietern unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden, ansonsten drohen empfindliche Strafen. Sinn und Zweck des Energieausweises ist es, Interessenten die Möglichkeit zu geben, sich selbst ein Bild von der energetischen Qualität einer Immobilie zu machen. Denn anhand der Daten auf dem Energieausweis können mögliche Käufer und Mieter die zu erwartenden Nebenkosten und (bei einem Kauf) den nötigen Sanierungsbedarf abschätzen. Lesen Sie im Folgenden, wer den Energieausweis ausstellt, welche Informationen er enthalten muss und wo der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis liegt.


Verbrauchsorientierter vs. bedarfsorientierter Energieausweis: Wo liegen die Unterschiede?


Bei Gebäudeenergieausweisen wird zwischen verbrauchsorientierten und bedarfsorientierten Energieausweisen unterschieden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt Auskunft darüber, wie viel Energie die Bewohner der Immobilie in den vergangenen drei Jahren verbraucht haben. Ein exakter Rückschluss auf die energetische Qualität des Gebäudes ist so nur schwer möglich, da die Werte stark von der individuellen Sparsamkeit der Bewohner abhängig sind. Deutlich aussagekräftiger ist der bedarfsorientierte Energieausweis. Er berechnet einen Wert anhand der Bausubstanz und der Heizung und lässt das Verhalten der Bewohner außen vor. Dadurch lassen sich unterschiedliche Immobilien hinsichtlich ihrer energetischen Qualität gut miteinander vergleichen.



Welcher Energieausweis ist für welche Immobilie erforderlich?


- Alle Neubauten müssen einen Bedarfsausweis besitzen.
- Für Wohngebäude mit höchstens 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, muss ebenfalls ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Die Beantragung eines Verbrauchsausweises ist nur möglich, wenn das Gebäude später saniert wurde und dadurch die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt.
- Bei Bestands-Wohngebäuden mit 5 oder mehr Wohneinheiten und auch bei Nicht-Wohngebäuden kann der Eigentümer wählen, ob er einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausstellen möchte.

Wer stellt den Energieausweis aus?


Das hängt von der Art des Energieausweises ab. Den mit weniger Aufwand verbundenen verbrauchsorientierten Energieausweis erhalten Haus- und Wohnungseigentümer bei ihrem Energieversorger. Für das Erstellen des bedarfsorientierten Energieausweises ist mehr Fachwissen erforderlich, deshalb ist es hier erforderlich, einen Experten wie zum Beispiel einen Architekten, Heizungsbauer oder Ingenieur zu beauftragen, der eine Zusatzqualifikation als Energieberater besitzt. Eine weitere Möglichkeit ist, einen Immobilienmakler mit der Beschaffung des Energieausweises zu betrauen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn dieser ohnehin für den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie zuständig ist.

Welche Unterlagen werden für das Ausstellen eines Energieausweises benötigt?


Für einen Verbrauchsausweis für Wohngebäude benötigen Sie die Abrechnungen der Energiekosten (Erdgas, Heizöl, Fernwärme) der vergangenen drei Jahre und Fotos vom Gebäude. Darüber hinaus müssen Sie Angaben zum Leerstand machen.

Um einen Bedarfsausweis auszustellen, werden neben den Energiekostenabrechnungen der letzten drei Jahre und Fotos vom Gebäude noch weitere Dokumente verlangt. Dazu gehören Grundrisse, Ansichten und Schnitte sowie eine Baubeschreibung des Gebäudes. Des Weiteren ist ein Schornsteinfeger-Protokoll der Abgasmessung erforderlich und falls Modernisierungen vorgenommen worden sind, müssen Sie diese anhand der entsprechenden Unterlagen dokumentieren.

 
 
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